Berufsschule Fachpraktiker(in) in der Hauswirtschaft und Fachpraktiker(in) im Gastgewerbe

Voraussetzungen

Ziele und Abschluss

Stundentafel/Fächer

Im 1. Ausbildungsjahr finden 2 Berufsschultage in der Woche statt.
In den weiteren Ausbildungsjahren findet ein Berufsschultag statt.

Handreichungen für den berufsbezogenen Unterricht Theorie im Ausbildungsberuf “Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft“

 

In der Berufsausbildung zum Fachpraktiker/zur Fachpraktikerin in der Hauswirtschaft werden Fertigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen:

1. Ausbildungsstätte und Ausbildungsberuf
2. Kommunikation und Zusammenarbeit am Arbeitsplatz
3. Arbeitsorganisation
4. Arbeitsschutz und Unfallverhütung
5. Hygiene
6. Umweltschutz
7. Ernährung und Lebensmittelkunde
8. Warenkunde
9. Hauspflege
10. Textilpflege

vermittelt.

In der Berufsausbildung zur Fachpraktikerin/zum Fachpraktiker im Gastgewerbe werden Fertigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen:

1.  Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht

2.  Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

3.  Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

4.  Umweltschutz

5.  Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf

6.  Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung

7.  Hygiene

8.  Küchenbereich

9.  Servicebereich

10. Warenwirtschaft

11. Werbung und Verkaufsförderung

12. Wirtschaftsdienst

vermittelt.

Die berufsbezogenen Fächer werden in Lernfeldern unterrichtet. Um mögliche Defizite in der geistigen Aufnahmefähigkeit und dem sozialen Verhalten zu berücksichtigen wird in reduzierter Klassenstärke mit unterschiedlichen Lern- und Arbeitsformen (z.B. Kleingruppe, Projektarbeit) ausgebildet und gelernt.

Kosten: Der Besuch der Berufsschule Fachpraktiker(in) in der Hauswirtschaft und im Gastgewerbe ist generell schulgeldfrei. Bücher und Arbeitshefte müssen nach Absprache mit der Lehrkraft angeschafft werden. Zu Beginn des Schuljahres muss ein Kostenbeitrag  für Verbrauchs- und Materialkosten entrichtet werden. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) möglich.

Ansprechpartner

LfP' Imke Schröder-Behn

OStR'in Anne von Estorff (Teamleiterin)

Kontakt - Verwaltung

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Wie kann es weitergehen?

Nach der Ausbildung können mithilfe der Ausbildungsbetriebe Beschäftigungsmöglichkeiten in Krankenhäusern, Altenheimen, Restaurants, Hotels und Mensen gesucht werden. Wird während der Ausbildungszeit oder nach bestandener Abschlussprüfung festgestellt, dass eine Vollausbildung durchgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit des Wechsels in die berufliche Vollausbildung gem. §25 BBiG.